Buchungsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

  • Vertragsschluss
  • Der Mietvertrag der anliegend beschriebenen Apartments 1 und 2 ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.
  • Das Apartment wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Kurzzeit bis zu 6 Monaten vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
  • Die Mindestmietzeitdauer beträgt zwei Nächte.
  • Mietpreis und Nebenkosten
  • In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten  enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich einen anderweitigen Leistungsumfang vereinbart (z.B. ohne Handtücher, Bettwäsche, etc.) ändert sich der Mietpreis um einen gemeinsam abgestimmten Kostenbetrag.
  • Wurde eine Anzahlung des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsabschluss fällig.  Werden Mietzeiträume  größer  zwei Wochen vereinbart, sind Teilzahlungen zu vereinbaren.  Die Restzahlung ist spätestens bei Abreise  bzw. Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Übergabe zu leisten.
  • Kaution
  • Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist abhängig von der Mietzeit und ist bei Vertragsabschluss des Mietverhältnisses zu leisten, sie ist nicht verzinslich. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Übergabe / ordnungsgemäßem Verlassen der Wohnung. Evtl. Schäden, fehlendes Geschirr etc. wird entsprechend dem jeweiligen Wert mit dem Kautionsguthaben verrechnet.
  • Sofern nachweislich festgestellt wird, dass trotz des Rauchverbots in den Wohnungen geraucht wurde, behält sich der Vermieter den Einbehalt der Kaution vor.
  • Mietdauer / lnventar
  • Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
  • Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in gereinigtem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Reinigung der Wohnung, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
    Bei nicht ordnungsgemäßer Endreinigung behält sich der Vermieter das Recht einer kostenpflichtigen Endreinigung vor.
  • Rücktritt durch den Mieter
    Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
    Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er keinen Anspruch auf die bereits geleistete Anzahlung.
    Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
    Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
  • Kündigung durch den Vermieter
    Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
  • Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
    Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
  • Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
    In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (z. B. Hausverwalter) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
    In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
    Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
    Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
    Die ausgehändigten Schlüssel für das Gebäude sind sorgfältig zu verwalten und werden bei Verlust mit 100,00 € in Rechnung gestellt.
    Rauchen ist innerhalb der Apartments und auf dem Balkon untersagt.
    Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes die Mitbenutzung des betriebenen Internetzuganges WLAN. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich und wird als kostenneutrale Serviceleistung gewährt. Dem Mieter ist es nicht erlaubt, Dritten die Nutzung des Internetnetzwerkes zu gestatten. Der Mieter verpflichtet sich, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten. Für die über das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Internetnetzwerk übermittelte Daten,  kostenpflichtige Dienstleistungen und getätigte Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
  • Das Internetnetzwerk weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
  • Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen
  • Die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten
  • Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu verbreiten
  • Das Internetnetzwerk nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen
  • Haftung des Vermieters
    Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
    Tierhaltung
    Tierhaltung ist in den Mietobjekten nicht erlaubt
    Hausordnung
    Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Die in der Wohnung ausliegende Hausordnung ist vom Mieter einzuhalten
    Rechtswahl und Gerichtsstand
    Es findet deutsches Recht Anwendung.Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.